„Begrüßungsgeld“ für Neugeborene in Hoppegarten, mit Link zum Antrag

Seit dem 01. Januar 2008 erhalten Neugeborene in der Gemeinde Hoppegarten ein Patenschaftsgeld in Höhe von 150,00 €. Ein wirklich schönes „Begrüßungsgeld“ für neue Erdbewohner.

Dafür muss nur ein kleiner Antrag ausgefüllt werden und schon werden die 150,00 € auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt sind schnell erklärt:

1. Der sorgeberechtigte Elternteil muss schon vor der Geburt in Hoppegarten wohnen.

2. Und es muss gleichzeitig der Hauptwohnsitz sein.

Sobald das Patenschaftsgeld bei der Gemeinde beantragt wurde, werden die Daten abgeglichen und das Geld zeitnah überwiesen. Wichtig: Das Kind darf nicht älter als ein Jahr alt sein.

Bei uns hat das alles wirklich schnell geklappt und wir haben auch noch ein ganz tolle persönlich vom Bürgermeister unterschriebene Urkunde erhalten.

Begrüßung auf hoppegartenerisch

Begrüßung auf hoppegartenerisch

Das gab es in Berlin nun wirklich nicht 🙂

Den Antrag für das Patenschaftsgeld findet ihr hier. Und nun viel Spaß mit dem neuen Mitbewohner und dem tollen Zuschuss von der Gemeinde.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.